Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

Für alle mit BTS GmbH (nachfolgend: BTS) abzuschließenden und abgeschlossenen Geschäfte über den Verkauf, Tausch (nachfolgend: Lieferung) oder die Reparatur bzw. Instandsetzung (nachfolgend: Serviceleistung) von Waren gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
 

II. Vertragsschluss und Bestellungen

1. Die von BTS abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 2. BTS hat das Recht unverzüglich nach Abgabe einer Bestellung bzw. eines Auftrags (nachfolgend: Bestellung), auch ohne Angabe von Gründen diese Bestellung abzulehnen. Insbesondere gilt dies für etwaige Preisabsprachen, Preisänderungen und Auftragsänderungen.
3. Offensichtliche Druck-, Schreib-, Rechenfehler oder ähnliche Fehler verpflichten BTS nicht.
 

III. Preise und Versicherungen

1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preislisten von BTS, sofern einzelvertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die Preise gelten ab Werk (bei Streckengeschäften ab Lieferwerk) und inklusive Verladung, ausschließlich jedoch sonstiger Herstellungskosten und zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, trägt der Besteller die Kosten für Verpackung und Versendung der Ware, einschließlich der Kosten der von BTS abgeschlossenen Transportversicherung.
2. Sofern nicht etwas anderes vereinbart, gelten für die Lieferungen von BTS die Incoterms 2010.


IV. Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen sind, auch im Falle einer Teillieferung, sofort fällig und ohne jeden Abzug auf ein von BTS angegebenes Konto zahlbar, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
2. Als Neukunde leistet der Besteller im Rahmen der ersten drei Bestellungen Vorauskasse.
3. Kommt der Besteller, der Unternehmer ist, mit seiner Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, soweit BTS nicht einen höheren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers gefährdet, kann BTS die weitere Ausführung der Bestellung bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Bestellungen, unbeschadet entgegenstehender früherer Vereinbarung, entweder eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten zu verlangen oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
5. Bei Nichterfüllung des Zahlungsanspruches in Höhe von 70% des Gesamtbetrages oder bei Eintritt von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers beeinträchtigen, werden alle Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Sie berechtigen BTS Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, die Weiterveräußerung der Lieferung zu untersagen und diese wieder in Besitz zu nehmen.
6. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen, anerkannt oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten.


V. Eigentumsvorbehalt

1. Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung, das Eigentum von BTS (nachfolgend: Vorbehaltslieferungen). Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung von BTS.
2. In den Fällen der §§ 947 und 948 BGB (Verbindung und Vermischung) überträgt der Besteller BTS bereits jetzt das Eigentum bzw. Miteigentum an den neuen Sachen und verwahrt diese für BTS. Sollte der Eigentumsübergang auf BTS aus irgendwelchen Gründen nicht erfolgen, tritt der Besteller bereits jetzt etwaige Ansprüche aus § 951 BGB an BTS ab.
3. Im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs ist der Besteller zur Veräußerung der Vorbehaltslieferung befugt. Er ist nicht befugt diese zu verpfänden oder zur Sicherheit an Dritte zu übereignen. Der Besteller hat BTS von drohenden oder erfolgenden Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen der Rechte von BTS durch Dritte unverzüglich zu unterrichten.
4. Der Besteller tritt bereits jetzt sämtliche aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltslieferung entstehenden Forderungen einschließlich Nebenrechten an BTS zur Sicherung ab. Auf Verlangen von BTS hat der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern anzuzeigen und BTS die Unterlagen zur Geltendmachung der Rechte zu überlassen. Solange BTS von dem BTS jederzeit zustehenden Recht zur Einziehung der Forderung keinen Gebrauch macht, ist der Besteller hierzu berechtigt und verpflichtet und hat BTS den eingezogenen Betrag unverzüglich abzuführen.
5. Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so wird BTS auf Anzeige des Bestellers Sicherheiten in dieser Höhe freigeben.


VI. Erfüllungsort und Gefahrübergang

1. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Besteller die Lieferung bei BTS abzuholen. Erfüllungsort für alle Lieferungen, einschließlich Rücklieferungen, und Zahlungen ist der Sitz der BTS in Weilheim.
2. Die Gefahr des Untergangs geht bei Lieferung mit Übergabe an die Transportperson auf den Besteller über.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an die Transportperson auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus vorgenommen wird und wer die Frachtkosten trägt. Befindet sich der Besteller in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr ab diesem Tage auf den Besteller über.
 

VII. Lieferbedingungen

1. Der Beginn der Lieferzeit setzt voraus, dass der Besteller rechtzeitig und ordnungsgemäß allen seinen ihm obliegenden Verpflichtungen, wie Leistung der Anzahlung, Informationen oder sonstige Voraussetzungen, die zur Bearbeitung und Erfüllung der Lieferung notwendig sind, nachgekommen ist.
2. BTS ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, hat der Besteller den vollständigen Kaufpreis und für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % - jedoch nicht mehr als 5 % - vom Wert der Gesamtlieferung zu entrichten. Den Parteien bleibt es unbenommen höhere oder niedrigere Lagerkosten nachzuweisen.
4. Befindet sich der Besteller mit seinen Verpflichtungen in Verzug, verlängert sich die Lieferzeit um diesen Zeitraum. Das Recht Ansprüche aus Verzug gelten zu machen, bleibt unberührt.
5. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
 

VIII. Schadensersatz im Fall des Verzuges

1. Für den Fall, dass BTS dem Besteller zum Ersatz des Verzugsschadens verpflichtet ist, hat der Besteller keinen Anspruch auf Ersatz etwaig entgangenen Gewinns oder Ersatz von Schäden aus Betriebsunterbrechungen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Im Fall leichter Fahrlässigkeit hat der Besteller Anspruch auf Ersatz der Frachtmehrkosten und/oder Nachrüstkosten. Im Fall fruchtloser Nachfristsetzung oder bei Nachweis des Wegfalls des Lieferinteresses beschränkt sich der Schadensersatz hinsichtlich Deckungskäufen auf einen angemessenen Betrag.
2. Mit Geltendmachung eines Ersatzanspruches hat der Besteller BTS detaillierte und substantiierte Unterlagen vorzulegen, aus denen sich der Anspruch ergibt.
3. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von BTS zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
4. Der Besteller hat auf Aufforderung durch BTS innerhalb einer angemessenen Frist mitzuteilen, ob er aufgrund des Verzuges von dem Vertrag zurücktritt oder weiter auf die Lieferung der Bestellung besteht.


IX. Mitwirkungspflichten

1. Der Besteller hat BTS alle für die Erfüllung der Lieferverpflichtung erforderlichen Angaben, Unterlagen oder sonstige auftragsbezogenen Informationen mit Abgabe der Bestellung BTS in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
2. Unterlässt der Besteller diese Maßnahmen und verzögert sich dadurch die Lieferung, hat der Besteller die BTS dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
 

X. Entgegennahme, Prüfpflichten

1. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Annahme der Lieferung wegen unerheblicher Mängel zu verweigern.
2. Der Besteller untersucht die Lieferungen unverzüglich nach Entgegennahme. Zeigt sich bei der Untersuchung ein Mangel, erstattet der Besteller BTS unverzüglich Anzeige.
3. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Die gesetzlichen Bestimmungen des § 377 HGB bleiben unberührt.
 

XI. Sachmängel, Gewährleistung und Haftung

1. Ist die Lieferung innerhalb der Verjährungsfrist mit einem Sachmangel behaftet, so entscheidet BTS ob es die Lieferung nachbessert oder neu liefert, sofern die Ursache des Mangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
2. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachmängeln beträgt für Unternehmer ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre ab Lieferung.
3. Der Besteller hat Sachmängel gegenüber BTS unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4. Der Besteller ist berechtigt, bei Erheben einer berechtigten Mängelrüge - also bei einem nicht nur unerheblichen Mangel - Zahlungen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen, zurückzubehalten. Ist die Mängelrüge nicht berechtigt erhoben worden, darf BTS die dadurch entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt verlangen.
5. BTS ist zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
6. Für den Fall, dass die Nacherfüllung fehlschlägt, a) hat der Besteller einen weiteren Nacherfüllungsversuch zu gewähren. b) bei erneutem Fehlschlagen kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Klausel XIV - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
7. Aufwendungen, die der Besteller zum Zweck der Nacherfüllung getätigt hat, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeitsund Materialkosten, sind ausgeschlossen, wenn diese aus dem Grund entstanden, dass die Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als vereinbart verbracht worden ist.
8. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen BTS gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller - im Fall, dass sein Abnehmer ein Verbraucher ist - mit diesem keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen BTS gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Ziffer 7 entsprechend.
9. Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Klausel XIV (Sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die in dieser Klausel geregelten Ansprüche des Bestellers gegen BTS und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
10. Wenn ein Mangel nach nicht von BTS durchgeführter Montage / Einbau auftritt, haftet BTS im Rahmen der Sachmangelhaftung nur, wenn Montage oder Einbau der vom BTS zuvor bearbeiteten oder verkauften Sache fachkundig und fachgerecht, insbesondere nach Maßgabe und Vorschrift des Herstellers, erfolgte. Die Fachkunde und Fachgerechtigkeit der Montage bzw. des Einbaus muss der Auftraggeber beweisen.
11. BTS ist zum Rücktritt berechtigt, wenn sie trotz eines entsprechend abgeschlossenen Deckungsgeschäftes aus von ihr nicht zu vertretenen Gründen von ihrem Zulieferer nicht beliefert wird (Selbstbelieferungsvorbehalt).
 

XII. Erfüllungsgehilfen

BTS ist berechtigt, in Fällen, in denen dies zu einer auftragsgemäßen Erledigung der Produktion oder Bestellung notwendig ist, Dritte für die Erfüllung einzuschalten. BTS haftet nicht für von diesen Dritten verursachte Schäden
 

XIII. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung

1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass BTS die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Klausel VII Ziffer 5 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb von BTS erheblichen Einfluss haben, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht es BTS zu, vom Vertrag zurückzutreten. Macht BTS von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch, so teilt BTS dies unverzüglich dem Besteller mit, auch wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.


XIV. Sonstige Schadensersatzansprüche

1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche), sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn BTS zwingend gesetzlich haftet, insbesondere aus Produkthaftung, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
2. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
3. Die Ansprüche aus den Ziffern 1 verjähren innerhalb der Frist aus Klausel XI Ziffer 2.
4. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem ProdHaftG gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.


XV. Bestimmungen für Serviceleistungen

1. Abnahme
Der Gefahrübergang erfolgt mit Teil- /Abnahme der Serviceleistung.
a) Die Abnahme hat unverzüglich zum vereinbarten Abnahmetermin bzw. nach Anzeige der Abnahmebereitschaft zu erfolgen (Fälligkeit der Abnahme).
b) Nimmt der Besteller die Serviceleistung nicht innerhalb der in a) bestimmten Zeit ab, kann BTS ein angemessenes Lagergeld berechnen.
c) Drei Monaten nach Fälligkeit der Abnahme ist BTS berechtigt, eine Verkaufsandrohung bekannt zu geben, mit dem Inhalt, dass BTS nach Ablauf einer Frist von vier Wochen den der Serviceleistung zugrunde liegenden Gegenstand zur Deckung seiner Forderungen veräußern wird.
2. Mängelrechte
a) § 377 HGB bleibt unberührt.
b) BTS kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen (Nacherfüllung). BTS kann die Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Stellt BTS ein neues Werk her, hat der Besteller auf Verlangen von BTS das mangelhafte Werk herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
c) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde entsprechend Klausel XI Ziffer 1-7, 9 seine Rechte geltend machen.
3. Schadensersatz
Für Schadensersatzansprüche gilt Klausel XIV entsprechend.
4. Pfandrecht
BTS steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Bestellers zu. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.
5. Verjährung
Gewährleistungsrechte verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.


XVI. Tausch und Altteilpfand

1. Sofern die Lieferung eines generalüberholten Vertragsgegenstandes gegen Übergabe eines entsprechenden alten Motors, einer Baugruppe oder eines Einzelteils gleicher Type vereinbart wurde (Tauschteile), dürfen die vom Besteller überlassenen Tauschteile keine Mängel oder sonstigen Fehler aufweisen, die nicht auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind. Insbesondere müssen die vom Besteller überlassenen Tauschteile frei von geschweißten oder nichtgeschweißten Brüchen und Rissen sein. Dies gilt auch für solche Teile, die der Besteller BTS zum Einbau überlassen hat.
2. Bei der Vereinbarung des Preises für die vom Besteller überlassenen Tauschteile ist die Instandsetzungsfähigkeit dieser Teile maßgeblich. Für die nicht instandsetzungsfähigen Tauschteile wird der gesamte Kaufpreis fällig. Der Besteller hat in diesem Fall einen Anspruch auf Rückforderung dieser Tauschteile.
3. Bei jeder Lieferung eines Tauschteils wird ein Altteilpfand berechnet. Mit der Rückgabe des Altteils hat der Besteller einen Anspruch auf die Rückzahlung des Pfandbetrages. Dieser Anspruch erlischt mit Ablauf des 12. Monats ab dem Rechnungsdatum. Der Besteller muss zwingend auf eigene Kosten das Altteil in der Verpackung, des im Austausch gelieferten Teils, zurücksenden. Ansonsten erfolgt keine Rückzahlung des Pfandbetrages (Altteilrückgabesystem Back-in-Box). Eine Rückzahlung des Pfandbetrages an den Besteller erfolgt außerdem nur, solange sich das Typenschild des Herstellers noch auf dem Altteil befindet und das Altteil in keiner Weise demontiert ist.


XVII. Gerichtsstand, anwendbares Recht; Sonstiges

1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz oder allgemeinen Aufenthaltsort im Ausland hat, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz von BTS in Weilheim. BTS ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.


XVIII. Datenschutz

1. BTS ist berechtigt, die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Bestellers zu speichern und für die Vertragsdurchführung im erforderlichen Umfang an von BTS beauftragte Dienstleister weiter zu geben.
2. BTS behält sich vor, Adress- und Bestelldaten für eigene Marketingzwecke zu erheben und zu verarbeiten. Für fremde Marketingzwecke werden ausschließlich solche Daten weitergegeben, bei denen dies gesetzlich erlaubt ist.

Hinweis:
Der Besteller kann der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an BTS GmbH, Paradeisstraße 56 D-82362 Weilheim oder durch eine E-Mail an info@bts-turbo.de widersprechen. Dies gilt allerdings nicht für die zur Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten. Nach Erhalt des Widerspruchs darf BTS die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Abwicklung der Bestellung nutzen, verarbeiten und übermitteln sowie weitere Werbemitteln an Besteller versenden.